Die Kosten für die Behandlung können über die folgenden Wege beglichen oder erstattet werden:
Als Vertragspartner der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden die Kosten für die Sprechstundentermine und eine darauffolgende Behandlung bei Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem behandelnden Arzt, um einen Termin vereinbaren zu können.
Häufig wird ein gewisses Kontingent pro Kalenderjahr für eine psychotherapeutische Behandlung von privaten Krankenversicherungen übernommen. In welchem Umfang und in welcher Höhe hängt von Ihrem Vertrag ab. Wir empfehlen, das vorher einmal bei Ihrer Versicherung zu erfragen.
Die ersten fünf Sitzungen werden im Rahmen einer Probatorik von der Beihilfe ohne Formalitäten übernommen. Weitere Sitzungen müssen dann beantragt werden. Gerne informieren wir Sie über das Prozedere persönlich.
Für Angestellte des Landes Niedersachen verweisen wir auf das Care-Programm.
Bei einer Überweisung durch Care an unsere Praxis ist eine Kostenübernahme der Probatorik und einer Kurzzeittherapie ohne Formalitäten möglich.
Sie können unser therapeutisches Angebot auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Höhe der Kosten orientiert sich an dem Satz der Krankenkassen. Erfragen Sie den aktuellen Satz gern in unserer telefonischen Sprechstunde, per e-Mail oder über das Kontaktformular.
Die Kostenübernahme erfolgt über ein Rezept des Truppenarztes. Das Rezept sollte vor dem ersten persönlichen Kontakt ausgestellt werden und zu dem Termin mitgebracht werden.
Montags von 17:15-19:20
Dienstags von 17:15-18:30
Kirchring 8
26831 Bunde
Montags von
08:15 – 10:30 Uhr
18:00 – 19:05 Uhr
Kirchring 8
26831 Bunde